Was ist für die Beantragung eines Kinderausweises erforderlich?
Beantragung durch beide Elternteile bzw. den sorgeberechtigten Elternteil
(Scheidungsurteil mit Sorgerecht vorlegen)
ein etwa vorhandener Kinderausweis (auch abgelaufen)
Geburtsurkunde, als Orginal oder beglaubigte Abschrift zur
Feststellung der Namensschreibweise
für Kinder über 10 bis 16 Jahre zwei Lichtbilder
Bearbeitungsgebühren: 6,- €
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Ein Lichtbild im Kinderausweis ist vor dem 10. Lebensjahr nur für Reisen in bestimmte Länder erforderlich, z. B. Ägypten, Chile, El Salvator, Russische Föderation, Indien, Jamaika, Kolumbien, Malta, Nepal, Panama, Polen, Rumänien, Singapur, Syrien, Vanuata, Zypern. |